Bernhard Nordhausen, geboren 1956, wurde nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann, einem anschließenden Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Referendarzeit beim Landgericht Aachen im Jahr 1990 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. In den Jahren 1990 bis 1997 war er dann in einer großen arbeitsrechtlichen Kanzlei in Köln mit dem Schwerpunkt „Beratung und Prozessvertretung für die Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Köln-Aachen-Bonn e. V.“ tätig. Während dieser Zeit erwarb Herr Nordhausen im Jahr 1993 den Titel ‚Fachanwalt für Arbeitsrecht‘.
Seit 1997 ist Herr Nordhausen Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich Herr Nordhausen schwerpunktmäßig mit der Beratung von Arbeitgebern im Individualarbeitsrecht, dort insbesondere im Kündigungsschutzrecht, sowie im Betriebsverfassungsrecht und im Tarifrecht.
Herr Nordhausen ist zudem als Referent für arbeitsrechtliche Seminare tätig, so u.a. bei der Fachakademie für Gebäudemanagement und Dienstleistungen e. V. Köln.
Herr Nordhausen ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des Kölner Anwaltvereins (KAV) und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht in DAV.